Allgemeine Geschäftsbedingungen

Big Bully - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Anmeldung

Eine Anmeldung zu einem Törn ist nur schriftlich möglich. Die Anmeldung wird mit dem Eingang des unterzeichneten Formulars und der Anzahlung verbindlich, wir bestätigen diesen Eingang schriftlich. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

2. Reservieren

Nachdem wir eine Anmeldung ausgestellt haben, halten wir diesen Platz über 7 Tage reserviert.

 

3. Mindestteilnehmerzahl

Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von vier Personen erreichen, behalten wir uns das Recht vor, den entsprechenden Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden die Teilnehmer rechtzeitig vorher benachrichtigt.

 

4. Persönliche Fitneß

Teilnehmer an Törns erklären, daß sie mindestens 30 Minuten in freiem Wasser schwimmen können und nicht an ansteckenden Krankheiten leiden.

 

5. Weisungsbefugnis

Der Skipper ist in allen seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden solche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluß aus dem Kurs oder Törn führen.

 

6. Haftung

Für Personen und Sachschäden, die während der Durchführung der Törns entstehen haften wir nur soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Skippers entstanden sind und nicht durch vorhandene Versicherungen getragen werden.

 

7. Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

8. Gerichtsstand ist Kiel.

 

Zusätzliche Bedingungen für Törns

1. Gebühren

Mit der Anmeldung zu einem Törn wird die Anzahlung fällig. Der Rest ist bis spätestens Törnbeginn zu begleichen.

 

2. Bordkasse

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehenden Kosten. Diese werden aus einer gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Törnteilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Ende eines Törns wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt.

 

3. Verspätung bei der Anreise

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Das Schiff wird zur vereinbarten Zeit durch uns zur Verfügung gestellt. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadenersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber uns besteht nicht.

 

4. Bei Ausfall des Törns

Wir sind berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen) unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

 

5. Risikogemeinschaft

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muß er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei einer Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper nur bei grober Fahrlässigkeit verlangen.

 

6. Törnroute

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

 

7. Zeitplan

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so können wir keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

 

8. Reiserücktrittsversicherung

Der Rücktritt eines Törnteilnehmers muß schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine Ersatzperson gestellt wird, welche von uns akzeptiert werden muß, und im vollem Umfang in den Vertrag eintritt. Wir empfehlen deshalb den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Hierdurch können wir den übrigen Törnteilnehmern garantieren, daß ein bereits bestätigter Törn auch weiterhin durchgeführt werden kann.

 

9. Zeitplan

Die Haftung aus diesem Vertrag wird, soweit zulässig, auf den dreifachen Törnpreis beschränkt. Schadensersatzansprüche, die über die Leistungen der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung des Schiffes hinausgehen, werden ausgeschlossen

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